Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der effektiv GmbH (nachfolgend «effektiv GmbH») und ihren Kunden (nachfolgend die «Kunden», gemeinsam die «Parteien»), sofern und soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.

2. Offerte und Vertragsschluss

2.1 Offerte

Die effektiv GmbH erstellt für ihre Kunden jeweils Offerten auf Grundlage von kundenseitig erfolgten Anfragen. Eine Offerte kann insbesondere die Zielsetzung des jeweiligen Projekts, die Umschreibung der offerierten Leistungen, den vorgesehenen Nutzungszweck und die vorgesehene Nutzungsdauer, den benötigten Zeitrahmen sowie die zu erwartenden Kosten umfassen.

Bei den in einer Offerte angegebenen Kosten und der voraussichtlichen Dauer der Umsetzung von offerierten Leistungen (nachfolgend der «Zeitrahmen») handelt es sich um Annäherungswerte, es sei denn, die Werte werden verbindlich zugesichert. Insbesondere Bestellungsänderungen vor oder während der Projektausführung sowie unerwartete Schwierigkeiten bei der Ausführung können zu abweichenden Kosten und zu einem abweichenden Zeitrahmen führen.

Die erste Offerte gilt als Richtofferte. Die effektiv GmbH ist während 60 Tagen an die Offerte gebunden.

Die Offerte umfasst nur die darin enthaltenen, ausdrücklich aufgeführten Leistungen. Änderungen oder Ergänzungen können zu Veränderungen von Kosten beziehungsweise Preis und Zeitrahmen führen.

Leistungen Dritter sind regelmässig nicht in der Offerte enthalten, sondern werden separat offeriert (siehe Ziff. 3.1). Aus der Offerte kann jedoch hervorgehen, was für Leistungen Dritter für die erfolgreiche Projektausführung notwendig sind.

2.2 Vertragsschluss

Die Offerte ist gleichzeitig als Vertrag ausgestaltet. Der Vertrag zwischen der effektiv GmbH und ihren Kunden kommt mit der Zustimmung durch beide Parteien zustande.

3. Pflichten der Vertragsparteien

3.1 Pflichten der effektiv GmbH

Die effektiv GmbH führt ihre Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen aus. Die effektiv GmbH ist bestrebt, einen vereinbarten Zeitrahmen einzuhalten. Die effektiv GmbH ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Hilfspersonen und Dritte beizuziehen.

3.2 Pflichten der Kunden

Kunden sind verpflichtet, der effektiv GmbH sämtliche für die Ausführung der Leistungen benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen.

Kunden sind ausserdem verpflichtet, der effektiv GmbH sämtliche für die Ausführung der Leistungen benötigten Daten und Materialien und gegebenenfalls benötigte Infrastruktur jeweils rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Für eine termingerechte Projektausführung ist die effektiv GmbH darauf angewiesen, dass die notwendigen Projektentscheidungen seitens ihrer Kunden jeweils rechtzeitig und im dafür vorgesehenen Zeitrahmen erfolgen. Darunter fallen insbesondere die rechtzeitige Abnahme und Prüfung von (Teil-)Ergebnissen, die rechtzeitige Erteilung des «Gut zur Ausführung» sowie andere Schritte im jeweiligen Projekt.

4. Leistungsumfang und Leistungsänderungen

4.1 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den im Vertrag festgelegten Leistungen (nachfolgend die «Vertragsleistungen»). Sämtliche Vereinbarungen über den ursprünglichen Vertragstext hinaus gelten als Vereinbarungen betreffend Leistungsänderungen.

4.2 Leistungsänderungen

Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen gegenüber den vertraglich vereinbarten Leistungen gelten als Leistungsänderungen (nachfolgend einheitlich die «Leistungsänderungen»).

Leistungsänderungen können zu Mehrkosten führen.

Gewünschte geringfügige Leistungsänderungen der Kunden werden nach Aufwand berechnet. Die effektiv GmbH kann eine Schätzung der Mehrkosten abgeben. Bei gewünschten sonstigen Leistungsänderungen der Kunden offeriert die effektiv GmbH die zusätzlich zum ursprünglichen Vertrag anfallenden Leistungen neu.

Als Autorenkorrekturen gelten Leistungen, die von Kunden verursacht werden und für die effektiv GmbH zu Mehraufwand führen wie beispielsweise die Lieferung von falschen oder fehlerhaften Daten. Autorenkorrekturen gelten als Leistungsänderungen. Sie werden dem jeweiligen Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Kunden erteilen ihre Einwilligung zu Autorenkorrekturen durch die Zustimmung zu diesen AGB.

5. Termine

Bei den im Vertrag enthaltenen Terminen handelt es sich um Richtwerte, es sei denn, die Termine werden im Vertrag verbindlich zugesichert. Insbesondere bei Projekten mit adaptiver beziehungsweise agiler Vorgehensweise stellt die Terminplanung einschliesslich Zeitrahmen nur eine ungefähre zeitliche Zielsetzung dar.

6. Abnahme und Abnahmeverfahren

6.1 Ablieferung und Allgemeines

Bei Verträgen mit werkvertraglichem Charakter liefert die effektiv GmbH die vertraglich geschuldete Leistung (nachfolgend das «Werk») durch Übergabe an den jeweiligen Kunden ab. Sofern vertraglich vereinbart, ist auch die etappenweise Lieferung des Werks (nachfolgend die «Teillieferung») möglich. Dem jeweiligen Kunden obliegen die Überprüfung und die Rüge von allfälligen Mängeln.

6.2 Prüfung und Mängelrüge

Kunden müssen gelieferte Werke – auch bei Teillieferungen – unverzüglich prüfen und allfällige Mängel unverzüglich rügen. Versteckte Mängel sind bei Teilablieferungen spätestens innert drei Tagen nach Entdeckung, bei Ablieferung eines Gesamtwerks spätestens innert 15 Tagen seit Entdeckung des Mangels zu rügen.

Sämtliche Mängelrügen haben in einer Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, zu erfolgen. Ohne entsprechende Rüge gilt ein abgeliefertes Werk oder ein abgelieferter Werksteil als akzeptiert.

7. Gewährleistung und Haftung

Die effektiv GmbH gewährleistet die Erbringung der Leistung beziehungsweise die Erstellung des Werks gemäss den vertraglichen Vereinbarungen. Eine Gewährleistung für mündlich zugesicherte Eigenschaften ist ausgeschlossen. Die effektiv GmbH haftet nicht für Leistungen Dritter, welche diese in selbstständiger Stellung erbringen.

Abweichungen von vertraglich geschuldeten Leistungen sowie Mängel sind von Kunden innert der in Ziff. 6.2 genannten Fristen und in der dafür vorgesehenen Form zu rügen. Ohne Rüge innert dieser Frist gelten Leistung beziehungsweise Werk als akzeptiert.

Bei berechtigten und fristgerechten Mängelrügen haben Kunden ein Recht auf Nachbesserung. Die effektiv GmbH hat die Nachbesserung innert angemessener Frist und auf eigene Kosten vorzunehmen.

Minderung und Wandlung sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Wandlung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn Teilablieferungen erfolgten und von Kunden akzeptiert wurden. Jegliche weitergehenden Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für Mängelfolgeschäden und indirekte Schäden. Vorbehalten bleibt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8. Vergütung

8.1 Vergütung zum Fixpreis

Bei der Vereinbarung eines Fixpreises richtet sich die Vergütung grundsätzlich nach der vertraglichen Vereinbarung. Offerierte Preise verstehen sich immer ausschliesslich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Nicht im Fixpreis enthalten sind die gemäss Ziff. 4.1 ausgeschlossenen Leistungen. Solche Leistungen werden separat in Rechnung gestellt.

Nicht im Fixpreis enthalten sind auch Leistungsänderungen gemäss Ziff. 4.2. Im Fall von Leistungsänderungen findet das in Ziff. 4.2 vorgesehene Verfahren Anwendung.

8.2 Vergütung nach Aufwand

Ohne anderslautende vertragliche Vereinbarung bemisst sich die Vergütung nach Aufwand.

8.3 Spesen

Materialkosten, Reise- und andere Spesen werden den Kunden in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.

8.4 Hosting / DNS-Einträge

Kosten für Hostings, DNS-Einträge und Zertifikate werden in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Allfällige Kündigungen der Dienste müssen bis spätestens 30 Tage vor der automatischen Erneuerung schriftlich an info@effektiv.ch erfolgen. Ansonsten werden die Kosten für ein weiteres Jahr in Rechnung gestellt.

8.5 Grössere Ausgaben / Künstliche Intelligenz Services

Grössere Ausgaben, beispielsweise für Künstliche Intelligenz Services, können nach Absprache mit dem Kunden im Voraus zahlbar sein. Die effektiv GmbH informiert darüber im Rahmen der Angebotserstellung oder vor Abschluss eines entsprechenden Einzelauftrags.

9. Zahlungsbedingungen

9.1 Allgemeines

Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens nach Lieferung der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto, sofern die effektiv GmbH keine andere Zahlungsfrist vorsieht.

Die effektiv GmbH kann bei Vertragsschluss (vgl. Ziff. 2.2) und bei Ablieferung (vgl. Ziff. 6.1) je einen Drittel des Offertbetrages in Rechnung stellen. Die Schlussrechnung folgt im Anschluss. Die Zahlungsfrist beträgt bei allen Teilrechnungen 30 Tage netto.

9.2 Auftragsreduzierung oder Vertragsrücktritt

Tritt ein Kunde von einem bereits geschlossenen Vertrag zurück, so hat er die effektiv GmbH vollständig schadlos zu halten. Geschuldet ist auch der entgangene Gewinn beziehungsweise das positive Vertragsinteresse.

Reduziert ein Kunde einen erteilten Auftrag, so hat die effektiv GmbH mindestens Anspruch auf die Vergütung, welche bis zum Zeitpunkt der Reduktionsankündigung geschuldet wäre, einschliesslich dem anteilmässigen Gewinn. Hat die effektiv GmbH speziell für den Auftrag zusätzliche Kapazitäten wie beispielsweise zusätzliche Mitarbeitende oder Hilfspersonen bereitgestellt oder können die für den Auftrag reservierten Kapazitäten nicht anderweitig eingesetzt werden, so hat der betreffende Kunde der effektiv GmbH auch die diesbezüglichen Aufwendungen zu erstatten, einschliesslich den darauf entfallenden anteilmässigen Gewinn. Wurde die Leistung seitens der effektiv GmbH im Zeitpunkt der Reduktionsankündigung bereits vollständig erbracht, so ist die volle Vergütung geschuldet.

9.3 Ausschluss der Verrechnung

Kunden sind – soweit gesetzlich zulässig – nicht berechtigt, allfällige Ansprüche ihrerseits mit Forderungen der effektiv GmbH zu verrechnen.

10. Verzug

10.1 Verzug der effektiv GmbH

Die Nichteinhaltung des vorgesehenen Zeitrahmens führt nicht automatisch zum Verzug der effektiv GmbH. Die effektiv GmbH ist aber gehalten, Kunden über Verzögerungen zu informieren. Kann der vorgesehene Zeitrahmen aus Gründen nicht eingehalten werden, die Kunden zuzuschreiben sind, gilt Ziff. 10.2.

Soweit die effektiv GmbH kein grobes Verschulden an einer Verzögerung trifft, haftet sie nicht für einen allfälligen Verzugs­schaden. Die falsche Einschätzung von technischen oder anderen Schwierigkeiten (und die damit verbundene längere Lösungsdauer) gilt nicht als grobes Verschulden.

10.2 Verzug von Kunden

Nach Ablauf der Zahlungsfristen gemäss Ziff. 9.1 geraten Kunden ohne Weiteres in Verzug. Es ist insbesondere keine Zahlungserinnerung notwendig. Die effektiv GmbH ist in diesem Fall berechtigt, die Arbeiten auszusetzen. Allfällige durch die effektiv GmbH verbindlich zugesicherten Termine fallen in diesem Fall dahin. Kunden haften der effektiv GmbH für allfälligen Mehraufwand.

Kann der vorgesehene Zeitplan aus Gründen nicht eingehalten werden, die Kunden zuzuschreiben sind – beispielsweise bei Verletzung von Pflichten gemäss Ziff. 3.2 –, haften die Kunden der effektiv GmbH für allfälligen Mehraufwand.

11. Immaterialgüterrechte

Ohne anderweitige Vereinbarung werden sämtliche Immaterialgüterrechte an den geschaffenen Werken und sonstigen Leistungen erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Werke und sonstiger Leistungen sowie sämtlicher offenen Forderungen der effektiv GmbH dem jeweiligen Kunden abgetreten. Immaterialgüterrechtliche Persönlichkeitsrechte, die von Gesetzes wegen nicht abgetreten werden können, bleiben vorbehalten.

Sofern und soweit eine Abtretung von Immaterialgüterrechten nicht möglich ist, gewährt die effektiv GmbH dem jeweiligen Kunden eine umfassende Lizenz für die Nutzung der geschaffenen Werke und sonstigen Leistungen. Die Lizenz umfasst das Recht, die Werke und sonstigen Leistungen örtlich, sachlich und zeitlich unbeschränkt, zu jeglichen Zwecken zu nutzen.

12. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen – insbesondere Informationen über Geschäftsvorkommnisse, Kunden, Projekte und Verfahren –, die sie im Rahmen der Überlassung voneinander erfahren, vertraulich zu behandeln und die Weitergabe solcher Informationen an unberechtigte Dritte zu unterlassen.

Die Geheimhaltungspflicht bleibt über die Dauer der Zusammenarbeit zwischen den Parteien hinaus bestehen. Die Tatsache der Zusammenarbeit zwischen den Parteien gilt nicht als vertraulich.

Die effektiv GmbH ist ferner berechtigt, ihre Tätigkeit für Kunden für eigene Werbezwecke zu erwähnen. Die effektiv GmbH ist auch berechtigt, die von ihr entwickelten Kommunikationsmittel auf eigenen Kommunikationskanälen und in eigenen Werbemitteln abzubilden oder zu beschreiben. Die effektiv GmbH ist ausserdem berechtigt, Kundenkampagnen bei Wettbewerben im In- und Ausland einzureichen.

13. Datenschutz und Datensicherheit

Die Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzrechts sowie allfälliges weiteres anwendbares Datenschutzrecht einzuhalten. Sie verpflichten sich, die wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch angemessenen Vorkehrungen zu treffen, damit die im Rahmen der Vertragsabwicklung anfallenden Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter wirksam geschützt sind.

Weitere Hinweise zur Datenbearbeitung sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der effektiv GmbH zu entnehmen.

14. Salvatorische Klausel

Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als unerfüllbar, ungültig oder unwirksam erweisen, so soll dadurch die Erfüllbarkeit, Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt werden.

In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unerfüllbare, ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine erfüllbare, gültige oder wirksame Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich und wirtschaftlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.

15. Forderungsabtretung

Die effektiv GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen gegenüber ihren Kunden an Dritte abzutreten oder Dritte mit Inkasso und Vollstreckung zu beauftragen.

16. Geltung anderer AGB

Die Geltung von allfälligen AGB von Kunden ist ausdrücklich wegbedungen. Zwischen den Parteien gelten ausschliesslich die vorliegenden AGB.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien kommt schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG), zur Anwendung.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der effektiv GmbH.

Kontakt:
Michael J. Baumann
info@effektiv.ch

effektiv Dot